Die bis 1979 am Linder
Mauspfad von der Stadt Köln betriebene Hausmülldeponie Porz-Lind ist nach den
Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stillzulegen.
Um die von der Deponie
ausgehenden Umweltauswirkungen zu minimieren, soll ein
Oberflächenabdichtungssystem aufgebracht werden. Die Stadt Köln als ehemalige
Betreiberin der Deponie ist verpflichtet, die Stilllegung durchzuführen. 2004
ist die Stilllegung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung
Köln, nach § 36 KrW-/AbfG angezeigt worden. Die Genehmigungsplanung für den Bau
des Oberflächenabdichtungssystem ist abgeschlossen.
Seit
2007 versucht die Verwaltung eine Lösung für die Führung der Baustellenverkehre
zu finden.
Im Rahmen der Baumaßnahmen
zur Stilllegung sind insgesamt große Mengen an mineralischem Material
aufzubringen. Für die Anlieferung des Materials zur Geländeprofilierung,
Abdichtung und Rekultivierung sind ca. 40.000 LKW-Transportfahrten (+ 40.000
Rückfahrten) erforderlich.
Die Bauarbeiten werden in einem Zeitrahmen von 3
Jahren stattfinden. Erfahrungsgemäß kann mit 8-9 Monaten Bauzeit pro Jahr
gerechnet werden, wobei das Verkehrsaufkommen je nach Baufortschritt schwanken
wird. In den Einbauphasen kann von durchschnittlich 100 LKW-Anlieferungen /
Werktag ausgegangen werden. Für die betroffenen Straßenzüge bedeutet dies eine
Mehrbelastung von ca. 200 LKW-Fahrten an Werktagen.
Das ca. 13 ha große Deponiegelände liegt am Westrand
der Wahner Heide. Der östliche Teil der Deponie gehört zum Rhein-Sieg-Kreis,
der westliche Teil zum Stadtgebiet von Köln. Ursprünglich war zwischen der
Stadt Troisdorf und der Stadt Köln vereinbart, den Baustellenverkehr in einer
Art Kreisverkehr hin von der Bundesautobahn über Kölner Stadtgebiet zur
Altdeponie und zurück über Troisdorfer Stadtgebiet zur Bundesautobahn zu
leiten. Diese Streckenführung fand bei den betroffenen Anwohnern in Wahnheide
und den politischen Gremien der Stadt Köln jedoch keine Zustimmung.
Alternative Varianten der Verkehrsführung, die
prinzipiell den Großteil der Verkehre auf ein Gewerbegebiet der Stadt Troisdorf
verlagern, wurden von der Stadt Troisdorf aufgrund entsprechender politischer
Beschlüsse bisher abgelehnt.
Streckenvarianten und Transportalternativen, die das
Landschaftsschutzgebiet und den geschützten Landschaftsbestandteil zwischen der
Frankfurter Strasse und dem Linder Mauspfad schneiden, lehnen die zuständigen
Landschaftsbehörden ab.
Im März 2013 ist der Antrag auf Planfeststellung gem.
§ 35 Abs. 2 KrWG für die wesentliche Änderung der Deponie im Rahmen der
abfallrechtlichen Stilllegung gestellt worden. Regelungen zur Führung der
Lieferverkehre sind nicht Bestandteil der Planfeststellung, da diese nur den
Betrieb der Anlage an sich regelt. Die Bezirksregierung verwies darauf, dass
die Festlegung einer geeigneten Streckenführung in der Zuständigkeit der
örtlichen Straßenverkehrsbehörden liegt.
Parallel zum Planfeststellungsverfahren wurden erneut
Verhandlungen mit der Stadt Troisdorf zur Führung der Baustellenverkehre
geführt. Im Ergebnis wird zwischen den Kommunen eine Lösung entwickelt, die die
Interessen beider Kommunen bezüglich auszuschließender Fahrstrecken
berücksichtigt und die zusätzlichen Belastungen, d.h. Mehrkosten der Stadt
Troisdorf durch den Baustellenverkehr – verursacht durch die Stadt Köln - auf Basis von § 16 StrWG NRW ausgleicht.
Die Details werden derzeit in einer Vereinbarung
zwischen der Stadt Troisdorf und der Stadt Köln fixiert. Wesentliche Punkte
sind hierbei:
- die konkrete
Benennung der für den Fernverkehr zu nutzenden BAB-Anschlussstelle
Porz-Lind
- auszuschließende
Straßenzüge in Wahnheide, Wahn und Spich sowie
- Aufwendungen für die
Optimierung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Hauptstraße/Belgische Allee
und für die Instandsetzung der Belgischen Allee.
Die vertraglichen
Vereinbarungen werden nach Abschluss der Verhandlungen den politischen Gremien
gemäß Zuständigkeitsordnung vorgelegt.
Nach Festlegung der
Verkehrsführung ist der Beginn der Baumaßnahmen aufgrund des
Genehmigungsverfahrens und der Vergaberichtlinien frühestens Ende 2015 zu
erwarten.
Bedingt durch das Deponieinventar
wird bis dahin ein unveränderter Eintrag von Schadstoffen (Ammonium und Bor)
ins Grundwasser erfolgen, eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung besteht
aber weiterhin nicht.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.