Nachtrag: 13.09.2013

Beschluss: Kenntnis genommen

Die bis 1979 am Linder Mauspfad von der Stadt Köln betriebene Hausmülldeponie Porz-Lind ist nach den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stillzulegen.  

Um die von der Deponie ausgehenden Umweltauswirkungen zu minimieren, soll ein Oberflächenabdichtungssystem aufgebracht werden. Die Stadt Köln als ehemalige Betreiberin der Deponie ist verpflichtet, die Stilllegung durchzuführen. 2004 ist die Stilllegung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Köln, nach § 36 KrW-/AbfG angezeigt worden. Die Genehmigungsplanung für den Bau des Oberflächenabdichtungssystem ist abgeschlossen.

 

Seit 2007 versucht die Verwaltung eine Lösung für die Führung der Baustellenverkehre zu finden.

Im Rahmen der Baumaßnahmen zur Stilllegung sind insgesamt große Mengen an mineralischem Material aufzubringen. Für die Anlieferung des Materials zur Geländeprofilierung, Abdichtung und Rekultivierung sind ca. 40.000 LKW-Transportfahrten (+ 40.000 Rückfahrten) erforderlich.

Die Bauarbeiten werden in einem Zeitrahmen von 3 Jahren stattfinden. Erfahrungsgemäß kann mit 8-9 Monaten Bauzeit pro Jahr gerechnet werden, wobei das Verkehrsaufkommen je nach Baufortschritt schwanken wird. In den Einbauphasen kann von durchschnittlich 100 LKW-Anlieferungen / Werktag ausgegangen werden. Für die betroffenen Straßenzüge bedeutet dies eine Mehrbelastung von ca. 200 LKW-Fahrten an Werktagen.

Das ca. 13 ha große Deponiegelände liegt am Westrand der Wahner Heide. Der östliche Teil der Deponie gehört zum Rhein-Sieg-Kreis, der westliche Teil zum Stadtgebiet von Köln. Ursprünglich war zwischen der Stadt Troisdorf und der Stadt Köln vereinbart, den Baustellenverkehr in einer Art Kreisverkehr hin von der Bundesautobahn über Kölner Stadtgebiet zur Altdeponie und zurück über Troisdorfer Stadtgebiet zur Bundesautobahn zu leiten. Diese Streckenführung fand bei den betroffenen Anwohnern in Wahnheide und den politischen Gremien der Stadt Köln jedoch keine Zustimmung.

Alternative Varianten der Verkehrsführung, die prinzipiell den Großteil der Verkehre auf ein Gewerbegebiet der Stadt Troisdorf verlagern, wurden von der Stadt Troisdorf aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse bisher abgelehnt.

Streckenvarianten und Transportalternativen, die das Landschaftsschutzgebiet und den geschützten Landschaftsbestandteil zwischen der Frankfurter Strasse und dem Linder Mauspfad schneiden, lehnen die zuständigen Landschaftsbehörden ab.

Im März 2013 ist der Antrag auf Planfeststellung gem. § 35 Abs. 2 KrWG für die wesentliche Änderung der Deponie im Rahmen der abfallrechtlichen Stilllegung gestellt worden. Regelungen zur Führung der Lieferverkehre sind nicht Bestandteil der Planfeststellung, da diese nur den Betrieb der Anlage an sich regelt. Die Bezirksregierung verwies darauf, dass die Festlegung einer geeigneten Streckenführung in der Zuständigkeit der örtlichen Straßenverkehrsbehörden liegt.

Parallel zum Planfeststellungsverfahren wurden erneut Verhandlungen mit der Stadt Troisdorf zur Führung der Baustellenverkehre geführt. Im Ergebnis wird zwischen den Kommunen eine Lösung entwickelt, die die Interessen beider Kommunen bezüglich auszuschließender Fahrstrecken berücksichtigt und die zusätzlichen Belastungen, d.h. Mehrkosten der Stadt Troisdorf durch den Baustellenverkehr – verursacht durch die Stadt Köln -  auf Basis von § 16 StrWG NRW ausgleicht.

Die Details werden derzeit in einer Vereinbarung zwischen der Stadt Troisdorf und der Stadt Köln fixiert. Wesentliche Punkte sind hierbei:

  • die konkrete Benennung der für den Fernverkehr zu nutzenden BAB-Anschlussstelle Porz-Lind
  • auszuschließende Straßenzüge in Wahnheide, Wahn und Spich sowie
  • Aufwendungen für die Optimierung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Hauptstraße/Belgische Allee und für die Instandsetzung der Belgischen Allee.

Die vertraglichen Vereinbarungen werden nach Abschluss der Verhandlungen den politischen Gremien gemäß Zuständigkeitsordnung vorgelegt.

 

Nach Festlegung der Verkehrsführung ist der Beginn der Baumaßnahmen aufgrund des Genehmigungsverfahrens und der Vergaberichtlinien frühestens Ende 2015 zu erwarten.

Bedingt durch das Deponieinventar wird bis dahin ein unveränderter Eintrag von Schadstoffen (Ammonium und Bor) ins Grundwasser erfolgen, eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung besteht aber weiterhin nicht.

 

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.