Sitzung: 26.09.2013 Stadtentwicklungsausschuss
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0972/2013
Geänderter Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
67419/08 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB für das Gebiet zwischen dem Leichweg, dem Marienhof und
entlang des Raderthalgürtels in einer Tiefe von circa 40 m —Arbeitstitel:
Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung— einzuleiten mit dem
Ziel,
1. im
derzeit festgesetzten Gewerbegebiet 1 (GE 1) ein allgemeines Wohngebiet mit der
Maßgabe, dass mindestens 30 % der Wohnflächen im neuen Wohngebiet als
öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden, festzusetzen. Dies ist vor
dem Satzungsbeschluss vertraglich abzusichern;
Punkt
2 des Beschlussvorschlages wird bis zur Verabschiedung des Einzelhan-
dels-
und Zentrenkonzeptes zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.