Nachtrag: 16.09.2013

Beschluss: Kenntnis genommen

Vom Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln wurde beschlossen, dass im Stadtbezirk Ehrenfeld ein sechsmonatiger Pilotversuch zur Erfassung von Alttextilien durchgeführt wird.

 

1. Hintergrund

 

Im Kölner Stadtgebiet befinden sich derzeit rd. 500 illegale Container für Altkleider. Diese werden überwiegend von gewerblichen Sammlern aufgestellt, da sich derzeit auf dem Altkleidermarkt hohe Gewinne erzielen lassen. Dies geht oft auch zu Lasten der karikativen Sammlungen.

 

Die Stadtverwaltung plant daher im Stadtbezirk Ehrenfeld einen Pilotversuch zur Erfassung von Alttextilien durchzuführen. Hierdurch sollen folgende Ziele erreicht werden:

·         Das Stadtbild soll durch Entfernen der illegal aufgestellten Container erheblich verbessert werden. Die Alttextilcontainer werden so weit wie möglich an den Glascontainerstandorten aufgestellt, so dass möglichst keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Die Reinigung erfolgt im Rahmen der Reinigung der Glascontainerstandorte, so dass weniger Reinigungsaufwand besteht.

·         Die Verwertungsquote der Stadt Köln soll erhöht werden. Dieses ist vor allem wichtig, da das Kreislaufwirtschaftsgesetz zukünftig eine höhere Verwertungsquote vorschreibt.

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·                     Die derzeitige teilweise illegale Erfassung von Alttextilien zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, die Erfassung der Alttextilien neu zu gestalten.

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·                     Aufgrund des derzeitigen Vermarktungspreises werden immer mehr illegale Altkleidercontainer aufgestellt. Dies erfolgt in der Regel durch gewerbliche Sammler, aber auch durch „vermeintlich karitative Sammlungen“. Die Altkleidercontainer verschandeln das Stadtbild. Dies wird noch dadurch verschärft, dass Nebenablagerungen von den Sammlern in der Regel nicht entfernt werden. Diese müssen dann auf Kosten des Gebührenzahlers entsorgt werden.

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·                     Im Rahmen des Pilotversuches sollen im Stadtbezirk Ehrenfeld die illegalen Container konsequent entfernt werden. Dies bedeutet eine Aufwertung des Stadtbildes. Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz ist geregelt, dass Sammlungen untersagt werden können, wenn die Stadt ein eigenes Sammelsystem zur Verfügung stellt. Diese Neuregelung bietet die Chance die Sammlung der Alttextilien in Köln neu zu gestalten.

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·                     Hierzu soll dem Bürger ein möglichst kundenfreundliches und auch nachvollziehbares Sammelsystem angeboten werden. Die Kölner karitativen Organisationen werden hierbei eingebunden.

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·                     Der Stadtbezirk Ehrenfeld wurde ausgewählt, da er aufgrund seiner Bebauungsstruktur repräsentativ ist.

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·                     Mit dem Pilotversuch soll Ende August begonnen werden.

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·                     Im Rahmen des Pilotversuches sollen folgende Informationen für die weiteren Planungen ermittelt werden:

·         Erfassungsmengen

·         Qualität der Erfassungsmengen (hiervon hängen die Erlöse ab)

·         Zusatzkosten (Containerbeschaffung, evtl. Zusatzkosten für die Reinigung, Logistik)

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2. Ordnungsbehördliches Vorgehen

 

Die Beseitigung der illegal aufgestellten Altkleidercontainer soll wie folgt erfolgen:

 

Nach aktueller Rechtsprechung kann auf in öffentlichem Raum befindlichen Containern eine Ordnungsbehördliche Entfernungsaufforderung mit einer Frist von fünf Werktagen angebracht werden, wenn eine unerlaubte Sondernutzung vorliegt (das ist bei allen Containern der Fall) und ein Eigentümernachweis auf dem Container nicht vorhanden ist (Service-Nummern reichen nicht aus).

 

Nach Ablauf dieser Frist werden die Container von der AWB abtransportiert, sechs Wochen zwischengelagert und anschließend entsorgt. Innerhalb der Sechswochenfrist kann der Eigentümer seinen Container (nach Zahlung der Lagerkosten) abholen.

 

Container auf denen eine Eigentümeradresse vorhanden ist, werden im sogenannten gestreckten Verwaltungsverfahren entfernt.

 

Container, die auf privater Fläche stehen, aber nur von öffentlichem Raum aus befüllt werden, können wie oben dargestellt, beseitigt werden.

 

Bei sonstigen Altkleidercontainern auf privater Fläche setzt sich die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer mit dem Ziel der Beseitigung der Container in Verbindung. In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass auf privater Fläche (z. B. Bundesbahngelände) teilweise Altkleidercontainer mit vertraglicher Zustimmung der Eigentümer vorhanden sind. Die Eigentümer erhalten dafür ein Nutzungsentgelt. Diese Container können nicht entfernt werden.

 

 

3. Beauftragung der AWB GmbH & Co. KG

 

Nach dem Entsorgungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der AWB ist die AWB Vertragspartner bei allen Aufgaben der Abfallentsorgung. Dazu gehören auch die Verwertung von Abfällen und somit auch die Altkleidererfassung.

 

 

4. Zeitplan der Containerbeseitigung:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine effektive Beseitigung illegaler Altkleidercontainer nur umsetzbar, wenn diese parallel mit der Einführung einer kommunalen Altkleidersammlung erfolgt. Deshalb schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

 

Zunächst werden in Ehrenfeld die illegalen Container entsprechend dem oben dargestellten Verfahren entfernt. Soweit nach Abschluss des Pilotprojekts die Entscheidung getroffen wird, die kommunale Altkleidersammlung stadtweit einzuführen, würde die AWB im Januar/Februar 2014 die notwendigen Container beschaffen, so dass voraussichtlich ab März 2014 die Aufstellung und Beseitigung im übrigen Stadtgebiet erfolgen könnte. Daraus ergibt sich aus heutiger Sicht folgender Zeitablauf für die Beseitigung der illegalen/Aufstellung der kommunalen Aufstellung der Altkleidercontainer:

 

- Juli/August 2013       Stadtbezirk Ehrenfeld

- März 2014                 Stadtbezirk Nippes

- April 2014                  Stadtbezirk Rodenkirchen

- Mai 2014                   Stadtbezirk Lindenthal

- Juni 2014                  Stadtbezirk Porz

- Juli 2014                    Stadtbezirk Kalk

- August 2014              Stadtbezirk Mülheim

- September 2014       Stadtbezirk Chorweiler

- Oktober 2014            Stadtbezirk Innenstadt

 

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.