Beschluss:
Der Rat genehmigt
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 16.09.2013:
Gemäß
§ 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beauftragen
wir die Verwaltung das Vergabeverfahren für die Erneuerung der 7
Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Kalk Post und Kalk Kapelle
einzuleiten. Die Vergabe und der Bau für die Erneuerung der 7
Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Kalk Post und Kalk Kapelle mit
städtischen Gesamtkosten von rd. 2.461.000,00 Euro erfolgt vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung der Stadt Köln und nach Vorliegen des
Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz
über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ der Genehmigung des Zuschussgebers
eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns der Maßnahme.
Gleichzeitig beschließen wir zur Umsetzung der Baumaßnahme
die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe
von 535.500,00 Euro bei Finanzstelle
6903-1202-8-3003, KalkPost KalkKapelle Erneuerung Fahrtreppen,
Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2013.
Zur Finanzierung der restlichen benötigten Mittel in Höhe
von 1.151.000,00 Euro stimmen wir der Bereitstellung und Freigabe im Rahmen der
echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilfinanzplan, in
gleicher Teilplanzeile, bei Finanzstelle 6903-1202-0-8012, Einbau von Löschwasserleitungen
in Stadtbahntunnel, Hj. 2013 zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.