Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 16.09.2013:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beauftragen wir die Verwaltung das Vergabeverfahren für die Erneuerung der 7 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Kalk Post und Kalk Kapelle einzuleiten. Die Vergabe und der Bau für die Erneuerung der 7 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Kalk Post und Kalk Kapelle mit städtischen Gesamtkosten von rd. 2.461.000,00 Euro erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung der Stadt Köln und nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ der Genehmigung des Zuschussgebers eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns der Maßnahme.

Gleichzeitig beschließen wir zur Umsetzung der Baumaßnahme die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 535.500,00 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-8-3003, KalkPost KalkKapelle Erneuerung Fahrtreppen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2013.

Zur Finanzierung der restlichen benötigten Mittel in Höhe von 1.151.000,00 Euro stimmen wir der Bereitstellung und Freigabe im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilfinanzplan, in gleicher Teilplanzeile, bei Finanzstelle 6903-1202-0-8012, Einbau von Löschwasserleitungen in Stadtbahntunnel, Hj. 2013 zu.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.