Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, die KVB AG mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn zu betrauen.

 

Die Betrauung erfolgt unter folgenden, für die KVB verbindlichen Maßgaben:

 

-          Die KVB hat die P+R-Anlage so zu betreiben, zu unterhalten und ggf. fortzuentwickeln, dass möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegt werden. Sie wird dabei besonderen Wert auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionalität legen und insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen.

-          Änderungen der Nutzung oder der Nutzungsmodalitäten - insbesondere die Einführung von Nutzungsentgelten oder Zugangsvoraussetzungen - bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Köln.

-          Die Finanzierung von Planung und Bau soll vorrangig durch die Bewilligung von Fördermitteln nach ÖPNVG erfolgen. Diesbezüglich tritt die KVB AG gegenüber dem Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als Zuwendungsempfänger auf und tritt in das mit der Stadtbahn Gesellschaft Rhein-Sieg mbH (SRS) bestehende Zuwendungsverhältnis anstelle der Stadt Köln ein. Sofern die hierzu erforderliche Zustimmung des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht erlangt werden kann, stellt die KVB AG die Stadt Köln von allen Pflichten aus diesen Zuwendungsverhältnissen frei.

-          Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der KVB für Planung und Bau erfolgt durch die Stadt.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn ergebenden Folgekosten in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008.

 

Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen.

 

Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH an, die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, die Maßgaben dieses Beschlusses zu beachten.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz uneingeschränkt zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt