Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird im zweiten Absatz wie folgt geändert:

 

„Kindertagespflegepersonen, die auf Zuzahlung der Eltern verzichten, erhalten ab dem 01.11.2013 und vorerst befristet bis zum 31.12.2014 für Kinder, die vom Amt für Kinder, Jugend und Familie oder von einem beauftragten Jugendhilfeträger gemäß Ziffer 5 des Ratsbeschlusses vom 14.12.2010 vermittelt werden, ein laufendes Entgelt von

 

5,00 Euro je Betreuungsstunde und Kind, bzw.

 

6,00 Euro je Betreuungsstunde und Kind erhalten selbständig tätige Tagespflegepersonen, wenn die Betreuung nicht im Haushalt der Eltern oder der Kindertagespflegeperson erfolgt und dieser die Räume nicht kostenfrei zur Verfügung stehen, aufgrund des zusätzlich zu berücksichtigenden Sachaufwandes. Hierin ist jeweils der Betrag von 3,27 Euro für die Anerkennung der Förderungsleistung enthalten.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Henseler (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss über die ergänzte Verwaltungsvorlage, in der von Ratsmitglied Dr. Heinen vorgetragenen Fassung:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung von Nummer 3 seines Beschlusses vom 14.12.2010, (Zitat Nummer 3 des Beschlusses:Die Tagespflegepersonen erhalten ab dem 1. Januar 2011 für Kinder, die vom Amt für Kinder, Jugend und Familie (oder von einem freien Jugendhilfeträger gemäß Ziff. 5 dieses Beschlusses) vermittelt werden, je Betreuungsstunde und Kind ein laufendes Entgelt von 3,50 € zuzüglich der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge nach § 23 Abs. 2 SGB VIII“) Session Nr. 4875/2010:

 

Kindertagespflegepersonen, die auf Zuzahlungen der Eltern verzichten, erhalten ab dem 01.11.2013 und vorerst befristet bis zum 31.12.2014 für Kinder, die vom Amt für Kinder, Jugend und Familie oder von einem beauftragten freien Jugendhilfeträger gemäß Ziffer 5 des Ratsbeschlusses vom 14.12.2010 vermittelt werden, ein laufendes Entgelt von

·         5,00 € je Betreuungsstunde und Kind, bzw.

·         5,50 € je Betreuungsstunde und Kind erhalten selbständig tätige Tagespflegepersonen, wenn die Betreuung nicht im Haushalt der Eltern oder der Kindertagespflegeperson erfolgt und dieser die Räume nicht kostenfrei zur Verfügung stehen, aufgrund des zusätzlich zu berücksichtigenden Sachaufwandes.

Hierin ist jeweils ein Betrag von 3,27 € für die Anerkennung der Förderungsleistung enthalten

An die Tagespflegeperson werden außerdem gesetzlich vorgeschriebene Zuschüsse zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung gezahlt. Nach einer Evaluation der getroffenen Maßnahmen wird die Verwaltung einen Vorschlag über die weitere Ausgestaltung ab dem 01.01.2015 einbringen.

 

Zum Ausschluss von Zuzahlungen der Eltern wird ab 01.11.2013 mit jeder anerkannten Tagespflegeperson eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der die Erhöhung der Geldleistung bei erklärtem Verzicht auf Zuzahlungen von Eltern erfolgt. Tagespflegepersonen, die diese Vereinbarung nicht abschließen, erhalten weiter den bisherigen Satz von 3,50 € je Stunde und ihnen werden keine neuen Kinder vermittelt. Unberührt hiervon sind Zuzahlungen der Eltern für die Kosten der Verpflegung in der Kindertagespflegestelle oder spezielle, mit den Eltern abgestimmte kostenpflichtige externe Zusatzleistungen, die über das reguläre Bildungs- und Betreuungsangebot hinausgehen.

Die Finanzierung erfolgt im Hj. 2013 durch die Inanspruchnahme bereits veranschlagter zahlungswirksamer Aufwandsermächtigungen des Teilergebnisplanes 0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im Hj. 2013 nicht in Anspruch genommenen Aufwandsermächtigungen des vorgenannten Teilplanes zur Finanzierung der Kindertagespflege in das Hj. 2014 zu übertragen.

 

Absatz 1 des Änderungsantrages der FDP, der wie folgt lautet:

 

„In Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson wird der Vertretungstagespflegeperson ab einer Vertretungsdauer von mindestens drei Tagen die entsprechende Geldleistung für das zu betreuende Kind im Vertretungszeitraum gezahlt.“

 

wird zur Prüfung bzw. Diskussion an die Verwaltung bzw. den Qualitätszirkel überwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.