Nachtrag: 24.09.2013
Sitzung: 24.09.2013 BV7/0037/2013
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1159/2013
Beschluss:
Im Absatz „4.7.2 Werbeanlagen und Pylone“ wird die
Teilfläche B ebenfalls einbezogen. Diese Teilfläche liegt direkt an der
S-Bahn, Regionalbahn und ICE Strecke sowie in direkter Sichtweite zum
S-Bahnhof Frankfurter Str. Fremdwerbungen, die nicht mit der Außendarstellung
des Industriebetriebes im direkten Zusammenhang stehen, sind auf beiden
Teilflächen zu untersagen.
Um den Lichtsmog einzudämmen und damit die Insektenbestände im angrenzenden Ausgleichsgebiet zu schützen, dürfen die Werbeflächen nur bis 21:00 Uhr beleuchtet werden.
Die gesamte Industriefläche darf nach 21:00 Uhr nur in dem Maße beleuchtet sein, wie dies für den Arbeitsschutz unabdingbar ist. Eine ständig leuchtende Beleuchtungsanlage als Einbruchsschutz ist zu untersagen.
Abstimmungsergebnis:
In geänderter Form einstimmig bei 13 Enthaltungen beschlossen.