Nachtrag: 24.09.2013

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Im Absatz „4.7.2 Werbeanlagen und Pylone“ wird die Teilfläche B ebenfalls einbezogen. Diese Teil­fläche liegt direkt an der S-Bahn, Regionalbahn und ICE Strecke sowie in direkter Sichtweite zum
S-Bahnhof Frankfurter Str. Fremdwerbungen, die nicht mit der Außendarstellung des Industriebetriebes im direkten Zusammenhang stehen, sind auf beiden Teilflächen zu untersagen.

Um den Lichtsmog einzudämmen und damit die Insektenbestände im angrenzenden Ausgleichsgebiet zu schützen, dürfen die Werbeflächen nur bis 21:00 Uhr beleuchtet werden.

Die gesamte Industriefläche darf nach 21:00 Uhr nur in dem Maße beleuchtet sein, wie dies für den Arbeitsschutz unabdingbar ist. Eine ständig leuchtende Beleuchtungsanlage als Einbruchsschutz ist zu untersagen.

 


Abstimmungsergebnis:

In geänderter Form einstimmig bei 13 Enthaltungen beschlossen.