Nachtrag: 26.09.2013

Zusatz: - TISCH -

Beschluss: ungeändert beschlossen

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, die „gemeinnützige Gesellschaft für urbane Jugendarbeit mbH“ (GUJA), Further Weg 1, 50769 Köln, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen