Nachtrag: 26.09.2013
Sitzung: 26.09.2013 BV6/0038/2013
Zusatz: - TISCH -
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3218/2013
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, die „gemeinnützige Gesellschaft für urbane Jugendarbeit mbH“ (GUJA), Further Weg 1, 50769 Köln, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen