Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 10 (6) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales den Bedarf zur Beschaffung einer Röntgenanlage (inklusive der dazugehörenden Peripheriegeräte) im Wert von ca. 188.000 € zuzüglich der erforderlichen Umbau- und Rückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen von
a) ca. 25.000 € für Rückbau und Entsorgung der Altanlage und
b) ca. 45.000 € für Umbauarbeiten zur Installation der Neuanlage
fest.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt