Beschluss:
Gemäß § 10 (6) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt
der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales den
Bedarf zur Beschaffung einer Röntgenanlage (inklusive der dazugehörenden
Peripheriegeräte) im Wert von ca. 188.000 € zuzüglich der erforderlichen Umbau-
und Rückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen von
a) ca. 25.000 € für Rückbau und Entsorgung der Altanlage und
b) ca. 45.000 € für Umbauarbeiten zur Installation der Neuanlage
fest.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zugestimmt