Nachtrag: 27.09.2013

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln stimmt einer weiteren Kostenerhöhung der investiven Auszahlungsermächtigung für den Umbau der oberirdischen Stadtbahnhaltestelle Severinstraße im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV –, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen –, Finanzstelle 6903-1202-1-6305 „Umbau Hst. Severinstr.“ in Höhe von maximal 741.100 EUR zu.

 

Zur Finanzierung der Mehrauszahlungen in Höhe von maximal 741.100 EUR beschließt der Rat die Bereitstellung und Freigabe im Wege der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan, gleiche Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6903-1202-1-6307, Umbau Haltestelle Ulrepforte, Hj. 2013.

 

Die städtischen Gesamtkosten betragen nun maximal 4.020.300 EUR statt 3.279.200 EUR.

 

Die Mehrkosten von maximal 741.100 EUR sind nach Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber Nahverkehr Rheinland (NVR) und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) aufgrund der Deckelung der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht zuwendungsfähig.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.