Nachtrag: 30.09.2013
Sitzung: 30.09.2013 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1202/2013
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld besteht auf dem ihr nach der Gemeindeordnung
zustehenden Recht, an der Planung über eine künftige Nutzung des Grundstücks
Kolb-Halle beteiligt zu werden.
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt es ab, dass im Vorgriff auf die Durchsetzung
eines möglicherweise bestehenden Rechtsanspruchs auf Räumung des Geländes - die
Bezirksvertretung weiß hiervon nur aus Medienberichten um einen gescheiterten
Räumungsversuch im März diesen Jahres -, Planungen für eine künftige Nutzung
angestrengt werden.
Bevor sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld eine abschließende Meinung über künftige Entwicklungsziele und das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bildet, ist den Menschen, die seit Jahren in der Kolbhalle wohnen und arbeiten und die sich in dem Verein „Wir selbst e.V.“ organisiert haben, ein angemessene Frist einzuräumen, um mit der NRW.Urban die von ihnen gewünschten Kaufverhandlungen zu führen.
Dieser Beschluss ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung
vorzulegen!
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.