Sitzung: 14.11.2013 STA/0045/2013
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2425/2013
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 mit
gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Rheinparkweg, westliche
beziehungsweise nordwestliche Grenze der Flurstücke 292 und 198 (Gemarkung
Deutz, Flur 32), nordöstliche Grenze Tanzbrunnen, Linie circa 35 m
parallel nordwestlich der Gebäudegrenze "Staatenhaus", Linie circa
30 m
parallel nordöstlich der Hochwasserschutzwand, Auenweg in Köln-Deutz
–Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz– nach § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich
auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.