Nachtrag: 30.09.2013
Sitzung: 01.10.2013 Rat/0050/2013
Zusatz: (zugesetzt - vom Finanzausschuss ohne Votum in Rat verwiesen worden)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1185/2013
Beschluss in der Fassung des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass der übersteigende Betriebskostenzuschuss des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 840.854,87 € bei der KölnMusik GmbH verbleibt und zur Finanzierung des Festivals ACHTBRÜCKEN in den Jahren 2016 und 2017 verwendet wird.
Für KölnMusik GmbH soll darüber hinaus
folgende Verfahrensregelung gelten:
1.
Auf Basis einer vom Finanzausschuss und Rat zu beschließenden
mittelfristigen Wirtschaftsplanung über drei Jahre werden die zu zahlenden
Betriebskostenzuschüsse festgelegt.
2.
Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der KölnMusik GmbH
erfolgt eine Spitzabrechnung. Sofern das Unternehmen einen über den von der
Stadt Köln geleisteten Betriebskostenzuschuss hinausgehenden „Überschuss“
erwirtschaftet, verbleibt dieser im Unternehmen und wird auf das nächste
Geschäftsjahr vorgetragen. Fehlbeträge sind im Rahmen der mittelfristigen
Wirtschafts- und Finanzplanung des Unternehmens auszugleichen.
3.
Diese Regelung tritt beginnend mit dem Jahresabschluss 2013 für den
Zeitraum bis einschließlich 2016 in Kraft und wird in 2015 evaluiert.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt die mittelfristige Wirtschafts- und
Finanzplanung der KölnMusik GmbH zu prüfen und einen Vorschlag für angemessene
Betriebskostenzuschüsse in diesem Zeitraum bis zum Finanzausschuss am 10.2.2014
vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellte Verfahrensweise im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der Gesellschaft festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.