Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 63471/04 für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Äußere Kanalstraße, nördliche Grenze der Grundstücke Steubenstraße 20 bis 24 und 19 bis 23, Vitalisstraße, östliche und nördliche Gebäudekante des Hochhauses Venloer Straße 603 und Wilhelm-Mauser-Straße in Köln-Bickendorf —Arbeitstitel: Rochusplatz in Köln-Bickendorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan 63471/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung und gleichzeitig die Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6246 Sa/03 (62469/03).

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, in dem folgenden Verfahren die Möglichkeit einer Arkadenlösung im westlichen Bereich der künftigen Bebauung offen zu halten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt dem Änderungsantrag von Bezirksvertreter Juretzki (SPD-Fraktion):

„Die Verwaltung wird beauftragt, in dem folgenden Verfahren die Möglichkeit einer Arkadenlösung im westlichen Bereich der künftigen Bebauung offen zu halten.“

einstimmig zu.

 

Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlusslage der Verwaltung einstimmig zu.