Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ zur Kenntnis und stimmt im Rahmen der Beteiligung von Behörden, Stellen und Verbände gemäß § 11 Absatz 2 Landschaftsgesetz NW (LG NW) in Verbindung mit § 12 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen