Nachtrag: 04.11.2013
Sitzung: 12.11.2013 Rat/0063/2013
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3143/2013
Beschluss:
Der
Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende
Dring-lichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Gemäß
§ 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW beschließen wir zur Sicherstellung der
termingerechten Beendigung des Umbaus am Ubiermonument, die Bereitstellung
überplanmäßiger zahlungswirksamer Mehraufwendungen in Höhe von 263.552 EUR im
Teilplan 0413 – Archäologische Zone und Jüdisches Museum, Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Deckung erfolgt durch
zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 0412 – Historisches Archiv,
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in gleicher
Höhe.
Gleichzeitig
beschließen wir gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW die Bereitstellung
überplanmäßiger investiver Finanzmittel in Höhe von 255.592 EUR in Teilfinanzplan 0413 (Archäologische Zone und
Jüdisches Museum) bei Finanzstelle 9073-0413-0-0003 - Portico –
Ubiermonument, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen. Deckung
erfolgt durch Wenigerauszahlungen in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0408
(Kölnisches Stadtmuseum) bei Finanzstelle 4518-0408-0-1000, Teilplanzeile 08 –
Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Durch
die sich aus diesem Beschluss ergebenden Umschichtungen ergibt sich in Summe
gegenüber der ursprünglichen Planung des Projektes Portico keine Überschreitung
der Gesamtkosten.
Köln,
den 23.10.2013
In Vertretung
gez. Guido Kahlen gez.
Stefan Götz
Stadtdirektor Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die
Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.