Nachtrag: 04.11.2013

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dring-lichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW beschließen wir zur Sicherstellung der termingerechten Beendigung des Umbaus am Ubiermonument, die Bereitstellung überplanmäßiger zahlungswirksamer Mehraufwendungen in Höhe von 263.552 EUR im Teilplan 0413 – Archäologische Zone und Jüdisches Museum, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 0412 – Historisches Archiv, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in gleicher Höhe.

Gleichzeitig beschließen wir gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger investiver Finanzmittel in Höhe von 255.592 EUR in Teilfinanzplan 0413 (Archäologische Zone und Jüdisches Museum) bei Finanzstelle 9073-0413-0-0003 - Portico – Ubiermonument, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen. Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0408 (Kölnisches Stadtmuseum) bei Finanzstelle 4518-0408-0-1000, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen.

Durch die sich aus diesem Beschluss ergebenden Umschichtungen ergibt sich in Summe gegenüber der ursprünglichen Planung des Projektes Portico keine Überschreitung der Gesamtkosten.

 

Köln, den 23.10.2013

 

In Vertretung

gez. Guido Kahlen                                                    gez. Stefan Götz

Stadtdirektor                                                              Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.