Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln stimmt
dem als Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan 2014 gemäß § 7 Abs. 2
der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die
Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst
einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die
Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben des
städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln
einholen kann“.
Gleichzeitig nimmt der Rat den aktualisierten Tilgungsplan des Trägerdarlehens
ab 01.01.2014, der als Anlage 3 beigefügt ist, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt