Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, sich mit dem
Eigentümer des unbebauten Wiesengrundstücks in der Straße Im Brücker Bruch in
Köln-Brück ins Benehmen zu setzen, damit dieser seiner
Verkehrssicherungspflicht, u. a. durch die Beseitigung des in die Straße
hineinwuchernden Unkrauts, nachkommt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.