Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2014 an den in der Verordnung
aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt