Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung
des städtischen Grundstückes Kuckucksweg 10, 50997 Köln (Godorf), Gemarkung: Rondorf Land, Flur 42, Flurstück 589,
mit 12 Wohnungen und 931 m² Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis und
beschließt den Neubau des Wohnhauses in konventioneller Bauweise mit investiven
Herstellungskosten in Höhe von 2.240.936 € (incl. bereits verausgabter
Planungskosten in Höhe von 60.954 €).
Der Rat beschließt die Freigabe der zur Verfügung
stehenden Mittel im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen
für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-2-5120, Neubau Kuckucksweg 10 im
Hj. 2013 in Höhe von 1.289.046 € und im Hj. 2014 in Höhe von 821.000 € und
beauftragt die Verwaltung, 69.936 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen.
Der Rat beschließt die Herrichtung des Grundstücks und
die Beseitigung von Altlasten. Für die hierfür entstehenden Aufwendungen in
Höhe von 18.058 € stehen im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte Mittel im
Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, zur Verfügung.
Der Rat beschließt, dass in dem Objekt keine
Notaufnahme erfolgt und Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern
durch entsprechendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister,
Sicherheitsdienst etc.) gewährleistet wird.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben
umzusetzen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Inventarerstbeschaffung erforderlichen Mittel in Höhe von 33.623 € bei der Haushaltsplanung 2015 ff. zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich – gegen die Stimme der Fraktion pro Köln – zugestimmt