Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt wegen ausschließlicher bezirklicher Bedeutung den Fünfjahresplan in eigener Zuständigkeit gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit § 37 Absatz 1 GO NW, § 19 der Hauptsatzung der Stadt Köln:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung für die Erschließungs-und Wohnungsbaumaßnahmen zu erstellen und die Maßnahmen umzusetzen.

2. Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, den geänderten Beschluss dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Wolters