Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt wegen ausschließlicher
bezirklicher Bedeutung den Fünfjahresplan in eigener Zuständigkeit gemäß § 2
der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit § 37 Absatz 1 GO NW, § 19 der
Hauptsatzung der Stadt Köln:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung für die
Erschließungs-und Wohnungsbaumaßnahmen zu erstellen und die Maßnahmen
umzusetzen.
2. Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, den geänderten
Beschluss dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Wolters