Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2014 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
12 Ja-Stimmen (6 CDU, 4 SPD, 2 FDP)
6 Nein-Stimmen (5 Grüne, 1 Die Linke)
Nicht anwesend: Herr Wolters