1. Beschluss:
(Mündlicher Ergänzungsantrag der
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,
folgende Ergänzungen aufzunehmen:
1. Die Erschließung für den Autoverkehr in das neue Wohngebiet „Vitalis Gärten“
erfolgt über „Planstraße 2“ und „Planstraße 4“ von der Josef-Lammerting-Allee
und nicht über die Vitalisstraße.
2. Im gesamten Gebiet ist eine Durchwegung für den Rad- und Fußverkehr
einerseits in Ostwest- und andererseits in Nordsüd-Richtung zu erstellen.
3. Die vorgesehenen Baufelder sind im Bebauungsplan festzulegen.
4. Die erste Häuserzeile an der Vitalisstraße wird in reduzierter
Höhenstaffelung gebaut.
5. Der soziale Wohnungsbau ist in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
6. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs hat über die Planstraßen, also von
hinten, zu erfolgen, und nicht über die Vitalisstraße. Dies ist in einem
städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Abstimmungsgebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
16 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke)
2 Nein-Stimmen (2 FDP)
Nicht anwesend: Herr Wolters
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal
empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu
fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 62459/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Josef-Lammerting-Allee, Stolberger Straße und Vitalisstraße betreffend die Flurstücke 188/9, 188/10, 188/11, 188/17, 188/18, 657, 807, 1508, 1509, 1510, 1544, 1545, 1799, 1800, 1802, 1807, 1971 und 3897/188 der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77 –Arbeitstitel: Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf, 2. Änderung– einzuleiten mit dem Ziel, eine drei- bis fünfgeschossige Bebauung für Gewerbe, Wohnen und gemischte Nutzung zu ermöglichen.
Dies
erfolgt mit folgender Maßgabe:
1. Die Erschließung für den Autoverkehr
in das neue Wohngebiet „Vitalis Gärten“ erfolgt über „Planstraße 2“ und
„Planstraße 4“ von der Josef-Lammerting-Allee und nicht über die Vitalisstraße.
2. Im gesamten Gebiet ist eine Durchwegung für den Rad- und Fußverkehr
einerseits in Ostwest- und andererseits in Nordsüd-Richtung zu erstellen.
3. Die vorgesehenen Baufelder sind im Bebauungsplan festzulegen.
4. Die erste Häuserzeile an der Vitalisstraße wird in reduzierter
Höhenstaffelung gebaut.
5. Der soziale Wohnungsbau ist in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
6. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs hat über die Planstraßen, also von
hinten, zu erfolgen, und nicht über die Vitalisstraße. Dies ist in einem
städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Wolters