Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.      Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 15.5.2013 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2012 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2011 bis 31.8.2012 festgestellt.

 

2.      Der Bilanzverlust für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2011 bis zum 31.8.2012 in Höhe von EUR 173.697,98 der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2011/2012 in Höhe von EUR 123.485,58 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag von EUR 60.333,40 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 10.121,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.         Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt