Modifizierter Beschlussvorschlag in der Fassung des
gemeinsamen Änderungsantrages:
Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu
erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen
kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:
1.
Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt
Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen
Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau
neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen
Investitionskostenzuschuss von 150 € je Quadratmeter Wohnfläche von Wohnung der
Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen
Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Riehl, Nippes, Neuehrenfeld, Ehrenfeld,
Müngersdorf, Weiden, Junkersdorf, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz,
Klettenberg, Zollstock, Raderberg,
Raderthal, Bayenthal, Marienburg, Rodenkirchen, Sürth, Poll, Westhoven und Brück. Das Sonderprogramm ist auf diese
Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze
hinausgehen, reicht es aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten
Wohnungen in einem der genannten Stadtteile realisiert werden.
Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines nicht-städtischen
Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des Ratsbeschlusses vom 15.05.2012
(„Förderatlas“) kombiniert werden.
2.
Das
Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. EUR. Der Zuschuss wird
nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt. Das
Sonderprogramm gilt für neue Antragstellungen im Förderjahr 2014. Der Zuschuss
wird nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen
Baulandmodell bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht,
einen Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren,
die ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass
erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des
Investitions-kostenzuschusses.
3.
Auf die
Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet.
4.
Die
Laufzeit des Programms beginnt am 01.01.2014. Im Falle der Fortführung des
Programms nach 2014 wird im Vorfeld geprüft, ob und inwieweit das Programm die
Ziele des Kooperativen Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls
wird es entsprechend modifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einiger Stimmen aus der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde), bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Ludwig (Fraktion Die Linke.) – zugestimmt.
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Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten
3.1.2 Antrag der CDU-Fraktion betreffend
"Studentendorf aus modernen Wohncontainern"
AN/1495/2013
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AN/1531/2013
3.1.3 Antrag der FDP-Fraktion betreffend
"Erweiterung des Mediaparks zum Zwecke des studentischen
Wohnungsbaus"
AN/1485/2013
15.1 Abschluss städtebaulicher Verträge bei
Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage einer standardisierten
Verfahrensweise;
hier: Beschluss über das "Kooperative Baulandmodell Köln"
NEUFASSUNG VOM 18.09.2013
4325/2012
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
AN/1505/2013
behandelt