Beschluss gemäß Empfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 14.11.2013:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 59570/05 für das Gebiet der
landwirtschaftlichen Flächen zu beiden Seiten des Straberger Weges
beziehungsweise nordwestlich der Grundstücke Sinnersdorfer Straße 92 bis 158,
unter Einbeziehung der Gärten der Grundstücke Sinnersdorfer Straße 118 bis 156,
in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Straberger Weg in
Köln-Roggendorf/Thenhoven— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2 mit
folgender Ausnahme: Die Stellungnahme 7 ist zurückzuweisen und dem Verwaltungsvorschlag ist
nicht zu folgen; d.h. die östliche Geh,-Fahr- und Leitungsrechtfläche soll im
Sinne des offengelegten Bebauungsplan-Entwurfs beibehalten werden;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf 59570/05 nach
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) nicht zu ändern;
3. den
Bebauungsplan 59570/05 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.