Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan 2014
gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu:
„Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge
haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB
abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder
außerplanmäßigen Ausgaben des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen
des Rates der Stadt Köln einholen kann“.
Gleichzeitig
nimmt der Rat den aktualisierten Tilgungsplan des Trägerdarlehens ab
01.01.2014, der als Anlage 3 beigefügt ist, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.