Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2014 an den in der Verordnung
aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) – zugestimmt.
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Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit Punkt
3.1.12 Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend
"Konzept zu Ladenöffnungszeiten am Sonntag"
AN/1499/2013
behandelt.