Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit den baulichen Maßnahmen im Schutzbereich des Naturdenkmals 901.02 b einverstanden, mit Ausnahme der Errichtung des Beachvolleyballfeldes.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen zu. Die Zustimmung des Beirates ist ausdrücklich an die Berücksichtigung und Einhaltung der aufgeführten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen gebunden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Bei 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen