Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sofern die im Sommer von NRW in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesinitiative (Aufhebung der bislang geltenden Befristung der Finanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und Fortsetzung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit im Rahmen der Bezuschussung der Kosten der Unterkunft) nicht wirksam werden sollte, bittet der Rat die Verwaltung um Prüfung, ob die Schulsozialarbeit an Kölner Schulen aus den zur Verfügung stehenden Restmitteln des Bildungspaktes für 2011 und 2012 befristet bis zum Ende des Schuljahre 2014/2015 fortgeführt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.