Beschluss:
Sofern die im Sommer von NRW in den Bundesrat eingebrachte
Gesetzesinitiative (Aufhebung der bislang geltenden Befristung der Finanzierung
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und Fortsetzung der Bezuschussung der
Schulsozialarbeit im Rahmen der Bezuschussung der Kosten der Unterkunft) nicht
wirksam werden sollte, bittet der Rat die Verwaltung um Prüfung, ob die Schulsozialarbeit
an Kölner Schulen aus den zur Verfügung stehenden Restmitteln des
Bildungspaktes für 2011 und 2012 befristet bis zum Ende des Schuljahre
2014/2015 fortgeführt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.