Nachtrag: 03.12.2013

Beschluss: Kenntnis genommen

Beantwortung einer Anfrage:

Anfrage

 

Der Grundstücksfonds NRW wurde eingerichtet, um Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen zu reaktivieren. Der Fonds wurde vom Land mit finanziellen Mitteln ausgestattet und wurde auf Antrag von Kommunen aktiv.

 

Die für diesen Fonds erlassenen „Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des Grundstücksfonds NRW“ eröffnen den Kommunen weitgehende Rechte in Bezug auf die Festlegung der zukünftigen Nutzung der durch den Fonds erworbenen Grundstücke und auch in Bezug auf mögliche Käufer.

 

In diesem Zusammenhang stellt DIE LINKE die folgenden Fragen:

 

1.        Welche Grundstücke in Köln sind über den Grundstücksfonds NRW erworben worden? Befinden sich diese Grundstücke derzeit im Eigentum der NRW.Urban und für welche dieser Grundstücke gelten die „Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des Grundstücksfonds NRW“?

 

2.        Gibt es weitere Grundstücke in Köln, hinsichtlich derer die Stadt ähnlich weitreichende Mitspracherechte hat wie in den genannten „Richtlinien“? Falls ja: Welche Grundstücke sind dies, wer ist Eigentümer und worauf beruhen diese Mitspracherechte?

 

3.        Wie werden die in den Antworten auf die Fragen 1 und 2 genannten Grundstücke derzeit genutzt, welche Nutzungen werden angestrebt und wie sehen die zeitlichen Planungen aus?

 

4.        Ist der Grundstücksfonds NRW noch aktiv im Erwerb von Grundstücken oder verwaltet er nur noch den Bestand? Falls er aktiv ist: Wird der Fonds von Seiten der Stadt Köln genutzt?

 

Antwort

 

Zu 1.:

 

In Köln hat der Grundstücksfonds NRW folgende Flächen erworben:

 

- Hagen-Gelände in Kalk
- Kolb-Gelände in Ehrenfeld
- Gießerei-Gelände in Mülheim

 

Das Hagen-Gelände in Kalk wurde nach Entwicklung vollständig an Investoren veräußert. Das Kolb-Gelände in Ehrenfeld ist bis auf die Kolb-Halle an der Helmholtzstr. nach Entwicklung ebenfalls veräußert worden. Das Gelände der Kolb-Halle befindet sich noch im Eigentum von NRW.URBAN. Das Gießerei-Gelände in Mülheim steht noch vollständig im Eigentum der NRW.URBAN.

 

Für alle drei Areale galten bzw. gelten die Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des Grundstücksfonds NRW und des Grundstücksfonds Ruhr.

 

Zu 2.:

 

Es gibt keine weiteren Grundstücke in Köln, hinsichtlich derer die Stadt ähnlich weitreichende Mitspracherechte hat.

 

Zu 3.:

 

Das Hagen-Gelände in Kalk wurde zu einem Technologiepark mit nicht störendem Gewerbe sowie Büro- und Dienstleistungsnutzungen entwickelt. Das Projekt ist fertig gestellt.

 

Das Kolb-Gelände in Ehrenfeld ist bis auf die Kolb-Halle mit einer gemischten Nutzung (Gewerbe und Wohnen) entwickelt und veräußert worden. Die Kolb-Halle wird derzeit noch von dem Verein „wir selbst e.v.“ genutzt. NRW.Urban plant in Abstimmung mit der Stadt Köln den Abbruch mit anschließender Entwicklung zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe. Die an der Helmholtzstr. gelegenen Teilflächen sollen künftig für den Wohnungsbau mit einem hohen Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungen genutzt werden. Bei den heute gewerblich genutzten Teilflächen soll es bei der gewerblichen Nutzung bleiben. Die weitere Umsetzung hängt davon ab, wann die Herausgabe der Kolb-Halle an NRW.URBAN erfolgen kann.

 

Das Gießerei-Gelände in Mülheim ist nach Aufgabe der vormaligen industriellen Nutzung eine Brache. Die weitere Nutzung soll in einem Werkstattverfahren geklärt werden, das jetzt angelaufen ist. Zur weiteren zeitlichen Planung sind noch keine Aussagen möglich.

 

Zu 4.:

 

Die o.g. Richtlinien sind weiterhin in Kraft. Kommunen können danach Anträge auf den Erwerb von entsprechenden Brachen stellen. Die Prioritäten des Grundstücksfonds NRW liegen aber seit geraumer Zeit in der Baureifmachung bereits erworbener Flächen mit dem Ziel, diese für eine geordnete städtebauliche Entwicklung bereit zu stellen.

 

Derzeit sind keine Brachflächen von der Stadt Köln für einen Ankauf durch den Grundstücksfonds NRW angemeldet.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen