Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in
Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2014 (Anlage 1)
fest.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2014 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
7,87 % für Beihilfen Beamte/Beamtinnen
0,12 % für Pflegeversicherung
Beamte/Beamtinnen
0,08 % für Beihilfen Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 21.300.729 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfänger/Versorgungsempfängerinnen.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt