Beschluss:
Nach der Erörterung der Angelegenheit beschließt der Rat gemäß § 5 Absatz 10 Buchstabe c) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, die Sache zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.