Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs zwischen Vogelsanger Straße, der Rheinischen Fachhochschule, Maarweg und der Bahntrasse (Flurstücke 59/9, 400, 401, 402, 403, 472, 474, 561, 631, 632, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) –Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, ein gemischtes Quartier mit Wohnen und Gewerbe festzusetzen;

2.       beschließt die Durchführung eines kooperativen Gutachterverfahrens mit vier Planungsteams zur Erstellung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Planungskonzeptes als Grundlage für die weitere Entwicklung und die Bauleitplanung des ehemaligen Güterbahnhofs Ehrenfeld. Die Kosten für die Durchführung dieses Verfahrens trägt die Grundstückseigentümerin;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen des kooperativen Gutachterverfahrens (Modell 3);

4.       benennt vier Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses für die Jury;

5.       beschließt, dass das Ergebnis des Gutachterverfahrens dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Beschlussfassung als Grundlage für die weitere Bauleitplanung vorgelegt wird.

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Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Wirtschaftsausschuss, die Bezirksvertretung Ehrenfeld und der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.

Ja / Nein

 

Alternative: keine, da andernfalls die Fläche als nicht bebaubare Brachfläche bestehen bleibt.