Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet des ehemaligen
Güterbahnhofs zwischen Vogelsanger Straße, der Rheinischen Fachhochschule,
Maarweg und der Bahntrasse (Flurstücke 59/9, 400, 401, 402, 403, 472, 474, 561,
631, 632, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) –Arbeitstitel: Ehemaliger
Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, ein gemischtes
Quartier mit Wohnen und Gewerbe festzusetzen;
2. beschließt die Durchführung eines
kooperativen Gutachterverfahrens mit vier Planungsteams zur Erstellung eines
städtebaulichen und freiraumplanerischen Planungskonzeptes als Grundlage für
die weitere Entwicklung und die Bauleitplanung des ehemaligen Güterbahnhofs
Ehrenfeld. Die Kosten für die Durchführung dieses Verfahrens trägt die
Grundstückseigentümerin;
3. beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen
des kooperativen Gutachterverfahrens (Modell 3);
4. benennt vier Vertreterinnen und Vertreter
der Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses für die Jury;
5. beschließt, dass das Ergebnis des
Gutachterverfahrens dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung
Ehrenfeld zur Beschlussfassung als Grundlage für die weitere Bauleitplanung
vorgelegt wird.
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Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Wirtschaftsausschuss, die Bezirksvertretung Ehrenfeld und der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.
Ja / Nein
Alternative: keine, da andernfalls die Fläche als nicht
bebaubare Brachfläche bestehen bleibt.