Nachtrag: 08.01.2014

Zusatz: - zugesetzt -

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2013 steht fest, dass die Satzung der Kulturförderabgabe vom 23. September 2010 nicht mehr angewendet werden kann. Damit ist sowohl die Grundlage weggefallen für

 

1.      eine Festsetzung der Kulturförderabgabe und die spätere Zahlung der Kultur-förderabgabe durch das Hotel an die Stadt.

 

2.      eine Erstattung der vom Gast an das Hotel gezahlten Kulturförderabgabe durch die Stadt Köln an den Gast.

 

Somit stellt der Hauptausschuss fest, dass eine Zahlungsverpflichtung des Hotels an die Stadt in dem Zeitraum von 2010-2012 entfällt.

 

Da in der Umsetzung der Entscheidung des OVG NRW die Satzung den Gast als Steuer-schuldner bestimmen muss und der Hotelier weder dem Gast unterstellen darf noch eine Aussage erzwingen kann, ob die Reise privat oder zwingend beruflich ist, wird auf eine neue Satzung aus entsprechenden Gründen verzichtet.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt