Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird nachfolgende allgemeine Vorgabe zur Erteilung von Genehmigungen zur Nutzung bestimmter Plätze im Stadtbezirk Kalk gemacht:

 

Auf folgenden Plätzen im Stadtbezirk Kalk

 

·         Platzfläche vor der Post an der Ecke Trimbornstraße/Kalker Hauptstraße („Kalker Postplatz“) in Kalk

·         Ottmar-Pohl-Platz in Kalk

·         Kalker Markt in Kalk

·         Heßhofplatz in Vingst

·         Platzfläche zwischen der Rösrather Straße, dem Hardtgenbuscher Kirchweg und der Ludwig-Ronig-Straße in Ostheim

·         Straßburger Platz in Neubrück

·         An Sankt Adelheid in Neubrück

·         Platzfläche an der Olpener Straße/Pohlstadtsweg/Am Gräfenhof (Marktplatz Brück) in Brück

 

dürfen Genehmigungen für das Errichten von festen Aufbauten nur für eine Dauer von maximal zwölf Wochen im Kalenderjahr erteilt werden. Feste Aufbauten im Sinne dieser Regelung sind nicht Marktstände, die am selben Tag auf und auch wieder abgebaut werden.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Bezirksvertreters Meurer-Eichberg (FDP) zugestimmt.