Beschluss:
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6.2 der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird nachfolgende allgemeine Vorgabe zur
Erteilung von Genehmigungen zur Nutzung bestimmter Plätze im Stadtbezirk Kalk
gemacht:
Auf folgenden Plätzen im
Stadtbezirk Kalk
·
Platzfläche vor
der Post an der Ecke Trimbornstraße/Kalker Hauptstraße („Kalker Postplatz“) in
Kalk
·
Ottmar-Pohl-Platz
in Kalk
·
Kalker Markt in
Kalk
·
Heßhofplatz in
Vingst
·
Platzfläche
zwischen der Rösrather Straße, dem Hardtgenbuscher Kirchweg und der
Ludwig-Ronig-Straße in Ostheim
·
Straßburger
Platz in Neubrück
·
An Sankt
Adelheid in Neubrück
·
Platzfläche an
der Olpener Straße/Pohlstadtsweg/Am Gräfenhof (Marktplatz Brück) in Brück
dürfen Genehmigungen für das
Errichten von festen Aufbauten nur für eine Dauer von maximal zwölf Wochen im
Kalenderjahr erteilt werden. Feste Aufbauten im Sinne dieser Regelung sind
nicht Marktstände, die am selben Tag auf und auch wieder abgebaut werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Bezirksvertreters Meurer-Eichberg (FDP) zugestimmt.