Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66479/03 für die Grundstücke beidseits der Eisenachstraße sowie nördlich und westlich des Wartburgplatzes in Köln-Nippes —Arbeitstitel: Eisenach­straße in Köln-Nippes— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2.       den Bebauungsplan 66479/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.“

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen (Herr Metten hat an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt).