Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 71446/03 für das Gebiet begrenzt im Westen durch die Gleisanlage im Bereich zwischen Ostheimer Straße und Plantagenstraße, südliche Grenze Heßhofplatz entlang südliche Richtung Kuthstraße entlang des Josef-Boschbach-Weges in Verlängerung der hinteren Grundstücksgrenze der Heßhofstraße einschließlich der Sportplatzanlage bis zur Ostheimer Straße —Ar­beits­titel: Heßhofstraße in Köln-Vingst— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln - zugestimmt.