Beschluss:
Zur Erledigung der Aufgabe „Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
BAB 1 – Rheinbrücke Leverkusen“ werden weitere Mehrstellen erforderlich, die
zum Stellenplan 2015 realisiert werden sollen.
Dazu beschließt der Rat der Stadt Köln die Zusetzung von 2,0 Stellen A6
ÜBesG NRW, 2,5 Stellen A7 ÜBesG NRW, 4,0 Stellen A8 ÜBesG NRW, 0,5 Stelle A9
m.D. ÜBesG NRW, 0,5 Stelle A9 g.D. ÜBesG NRW und 1,5 Stellen A10 ÜBesG NRW
befristet auf zwei Jahre.
Da eine sofortige Besetzung notwendig ist, werden entsprechende Stellen im
Vorgriff auf den Stellenplan 2015 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Die zusätzlichen Personalaufwendungen in der Teilplanzeile 11 werden
durch Mehrerträge im Teilplan 0205 - Verkehrsüberwachung, in der Teilplanzeile
7 – sonstige ordentliche Erträge – in entsprechender Höhe gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.