Nachtrag: 28.01.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Zur Erledigung der Aufgabe „Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage BAB 1 – Rheinbrücke Leverkusen“ werden weitere Mehrstellen erforderlich, die zum Stellenplan 2015 realisiert werden sollen.

Dazu beschließt der Rat der Stadt Köln die Zusetzung von 2,0 Stellen A6 ÜBesG NRW, 2,5 Stellen A7 ÜBesG NRW, 4,0 Stellen A8 ÜBesG NRW, 0,5 Stelle A9 m.D. ÜBesG NRW, 0,5 Stelle A9 g.D. ÜBesG NRW und 1,5 Stellen A10 ÜBesG NRW befristet auf zwei Jahre.
Da eine sofortige Besetzung notwendig ist, werden entsprechende Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2015 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

Die zusätzlichen Personalaufwendungen in der Teilplanzeile 11 werden durch Mehrerträge im Teilplan 0205 - Verkehrsüberwachung, in der Teilplanzeile 7 – sonstige ordentliche Erträge – in entsprechender Höhe gedeckt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der FDP.