Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, für die Änderung der
allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in
Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte
Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für
den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1)
entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes
zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in
der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln
einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW
ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. §
27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.