Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Raderberggürtel im Norden, der Mertener Straße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Bonner Straße 478 bis 488 und der Bonner Straße im Osten, der Gaedestraße im Süden sowie der öffentlichen Grünfläche und der westlichen Grundstücksgrenze des Deutschlandfunks im Westen in Köln-Marienburg —Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Rundfunkanstalt", ein allgemeines Wohngebiet, ein Mischgebiet, eine öffentliche Grünfläche als Grünverbindung, eine Kindertagesstätte und ein Gewerbegebiet festzusetzen;

2.       den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 19.12.2004 gefassten Einleitungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich südlich des Raderberggürtels, östlich der Mertener Straße, südlich der Parkplatzflächen und entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze der Rundfunkanstalten —Arbeitstitel: Im Sauacker in Köln-Raderthal/-Marienburg— wieder aufzuheben (siehe Anlage 4).

3.       den gemäß § 2 Absatz 1 BauGB am 27.11.2008 gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg— in dem Teilbereich B (siehe Anlage 3) wieder aufzuheben.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt