Zusatz: Vertagter TOP 4.10.1 aus der Sitzung UG am 30.01.2014. Bitte zur aktuellen Sitzung mitbringen!

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

·         Ausschussvorsitzende Frau Dr. Müller stellt zunächst die Punkte 1. und 2. zur Abstimmung:

Beschluss:

1.      Der Satz „Die Verwendung von QR-Codes ist untersagt” in §7 (10) wird gestrichen.

 

2.      Der Satz „Die Einbringung von QR-Codes bei der Gestaltung von Grabstätten ist grundsätzlich untersagt” in §28  wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung von pro Köln.

Punkt 3. kommt nicht zur Abstimmung, da die FDP-Fraktion diesen Punkt zurückgezogen hat.

·         Anschließend stellt Frau Dr. Müller Punkt 4 zur Abstimmung:

Beschluss:

4.      Der Satz „Andere als die zuvor genannten Materialien insbesondere Kunststoffe, Kunststein, Porzellan und Keramik sind nicht zugelassen“ in §29 wird geändert in „Andere als die zuvor genannten Materialien insbesondere Kunststoffe, Kunststein, Porzellan und Keramik können auf Antrag zugelassen werden“.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, Fraktion-Bündnis 90 / Die Grünen und CDU-Fraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung von pro Köln.