Mitteilung:
Im Rechnungsprüfungsausschuss am 13.02.2014 regten die Herren Jung und Kaske unter Tagesordnungspunkt 8.3 hinsichtlich der aufkommenden Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung des Bayenturms eine Prüfung an.
Herr Amtsleiter Hemsing (Rechnungsprüfungsamt) sagte für den nächsten Rechnungsprüfungsausschuss am 13.03.2014 die Vorlage eines Sachstandsberichts durch die Liegenschaftsverwaltung zu.
Die
Liegenschaftsverwaltung nimmt diesbezüglich wie folgt Stellung:
Das Feministische Archiv und Dokumentationszentrum als rechtsfähige
Stiftung mit Sitz in Hamburg hat durch Ratsbeschluss vom 24.01.1989 und
anschließendem Vertrag vom 03.07.1991 von der Stadt Köln ein Erbbaurecht an dem
mit dem Bayenturm bebauten Grundstück am Rheinauhafen für einen Zeitraum von 30
Jahren erhalten. Das Erbbaurecht wurde bestellt zur ausschließlichen Nutzung
des durch die Stadt Köln wiederhergestellten Turmes durch die Stiftung unter
Ausschluss jeder gewerblichen oder gewerbeähnlichen Nutzung und zur steten
Erhaltung der denkmalgeschützten Aufbauten des Bayenturms im gutem Bauzustand.
Weiterhin wurde der Erbbaurechtsnehmerin eine zweimalige Verlängerungsoption
von jeweils 20 Jahren eingeräumt, sofern kommunalpolitische und städtebauliche
Belange der Stadt Köln dem dann nicht entgegenstehen.
Der Erbbauzins wurde mit 6 % jährlich vom damaligen Wert der Aufbauten angemessen
vereinbart und wird seitdem alle 3 Jahre auf Basis der Lebenshaltungskosten in
der Bundesrepublik Deutschland angepasst. Hierbei wird angemerkt, dass auf
Grund einer Anfrage des Landesrechnungshofes aus dem Jahre 1993 der Erbbauzins
noch einmal durch ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
in der Stadt Köln überprüft und dabei die Angemessenheit uneingeschränkt
bestätigt wurde.
Im Jahre 2002 legte die Erbbaurechtsnehmerin glaubhaft dar, dass zur
weiteren Sicherung der Kernfinanzierung des Projektes "Das Feministische
Archiv und Dokumentationszentrum" zusätzliche finanzielle Mittel
erforderliche seien und beantragte vertragsgemäß die Zustimmung der Stadt Köln
zur Untervermietung einer geringfügigen Fläche von ca. 48 m² des Bayenturms
(rd. 17 %) an die Emma-Verlags GmbH zu Redaktionszwecken. Der Rat der Stadt
Köln stimmte dieser Untervermietung in seiner Sitzung am 14.11.2002
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
PDS-Fraktion zu.
Öffentliche Fördermittel wurden damals durch die Bezirksregierung Köln
im Rahmen der Projektförderung zur Durchführung der Maßnahme "Umbau des
Denkmals Bayenturm durch die Stadt Köln zur Nutzung als soziale, kulturelle
oder vergleichbare kommunale Einrichtung" in Höhe von 80 % der
Gesamtaufwendungen gewährt. Die im Jahre 2002 bewilligte vorgenannte
Untervermietung an die Emma-Verlags GmbH wurde im Vorfeld der Beschlussfassung
durch die Stadt Köln daher mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt und von
dort bestanden auf Grund der Geringfügigkeit der Untervermietung (< 20 %)
aus förderrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Am 05.02.2014 erhielt die Liegenschaftsverwaltung durch den WDR die
Information, dass der im Bayenturm befindliche „Gewölberaum“ für
Veranstaltungen von Jedermann/-frau gemietet werden könne. Eine entsprechende
Inserierung erfolge über die Internetpräsens der Stiftung. Auf unmittelbare
Rückfrage durch die Liegenschaftsverwaltung bei der die Stiftung vertretenden
Rechtsanwaltskanzlei wurde von dort glaubhaft versichert, dass bisher lediglich
einmal eine Gebrauchsüberlassung an eine Frauengruppe für einen Kostenbeitrag
von 100,- € stattgefunden habe, man auf Grund der Berichterstattung aber eine
weitere Überlassung unterlassen und die Internetseite auch bereits gelöscht
habe. Nachdem ebenfalls versichert wurde, dass man sich dadurch vor allem
erhofft hatte, auf den Bayenturm und damit die Stiftung im Sinne einer
vertraglich zulässigen Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam zu machen, beließ es
die Liegenschaftsverwaltung bei einer schriftlichen Aufforderung, eine
Untervermietung künftig nur noch vertragsgemäß nach Genehmigung durch die Stadt
durchzuführen.
In der Presse wird derzeit auch der „Förderverein FrauenMediaTurm e.V.“
kritisch thematisiert. Dieser wurde am 23.04.1993 gegründet und im
Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln unter der Vereinsregisternummer 43 VR
11546 eingetragen. Als Zweck wurde in der Vereinssatzung aufgeführt, dass
dieser ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt.
Ziel des Vereins ist bzw. war die praktische Umsetzung der theoretischen Arbeit
der Stiftung „FrauenMediaTurm“. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wurde in
der Satzung ausgeschlossen.
Am 22.12.1994 fand diesbezüglich nach kritischen Berichten in den Medien
eine Ortsbesichtigung mit Vertreterinnen und Vertretern des FrauenMediaTurms,
der Bezirksregierung Köln und der Stadt Köln im Bayenturm statt, in der Verlauf
glaubhaft dargelegt wurde, dass selbst bei vorliegender Personenidentität
zwischen Stiftungsmitgliedern, Emma-Redaktionsmitgliedern und
Vereinsmitgliedern kein Verstoß gegen die Bestimmungen des
Erbbaurechtsvertrages besteht und auch gegen die Nutzung des Bayenturms durch
den Förderverein auf Grund der gleichen Vereinszwecke keine Bedenken bestehen.
Dies wurde dem Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 26.01.1995 auf
Anfrage von Herrn RM Frank hin auch so mitgeteilt. Es bleibt an dieser Stelle anzumerken,
dass der Verein zum 16.08.2013 erloschen ist.
Abschließend weist die Liegenschaftsverwaltung darauf hin, dass ihr
derzeit keine Informationen vorliegen, die den Begriff „Unregelmäßigkeiten“ auch
nur Ansatzweise gerechtfertigt erscheinen lassen. In diesem Fall wären nämlich
bereits entsprechende Schritte eingeleitet worden.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen