Beschluss: Kenntnis genommen

Mitteilung:

Im Rechnungsprüfungsausschuss am 13.02.2014 regten die Herren Jung und Kaske unter Tagesordnungspunkt 8.3 hinsichtlich der aufkommenden Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung des Bayenturms eine Prüfung an.

 

Herr Amtsleiter Hemsing (Rechnungsprüfungsamt) sagte für den nächsten Rechnungsprüfungsausschuss am 13.03.2014 die Vorlage eines Sachstandsberichts durch die Liegenschaftsverwaltung zu.

 

Die Liegenschaftsverwaltung nimmt diesbezüglich wie folgt Stellung:

 

Das Feministische Archiv und Dokumentationszentrum als rechtsfähige Stiftung mit Sitz in Hamburg hat durch Ratsbeschluss vom 24.01.1989 und anschließendem Vertrag vom 03.07.1991 von der Stadt Köln ein Erbbaurecht an dem mit dem Bayenturm bebauten Grundstück am Rheinauhafen für einen Zeitraum von 30 Jahren erhalten. Das Erbbaurecht wurde bestellt zur ausschließlichen Nutzung des durch die Stadt Köln wiederhergestellten Turmes durch die Stiftung unter Ausschluss jeder gewerblichen oder gewerbeähnlichen Nutzung und zur steten Erhaltung der denkmalgeschützten Aufbauten des Bayenturms im gutem Bauzustand. Weiterhin wurde der Erbbaurechtsnehmerin eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 20 Jahren eingeräumt, sofern kommunalpolitische und städtebauliche Belange der Stadt Köln dem dann nicht entgegenstehen.

 

Der Erbbauzins wurde mit 6 % jährlich vom damaligen Wert der Aufbauten angemessen vereinbart und wird seitdem alle 3 Jahre auf Basis der Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland angepasst. Hierbei wird angemerkt, dass auf Grund einer Anfrage des Landesrechnungshofes aus dem Jahre 1993 der Erbbauzins noch einmal durch ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln überprüft und dabei die Angemessenheit uneingeschränkt bestätigt wurde.

 

Im Jahre 2002 legte die Erbbaurechtsnehmerin glaubhaft dar, dass zur weiteren Sicherung der Kernfinanzierung des Projektes "Das Feministische Archiv und Dokumentationszentrum" zusätzliche finanzielle Mittel erforderliche seien und beantragte vertragsgemäß die Zustimmung der Stadt Köln zur Untervermietung einer geringfügigen Fläche von ca. 48 m² des Bayenturms (rd. 17 %) an die Emma-Verlags GmbH zu Redaktionszwecken. Der Rat der Stadt Köln stimmte dieser Untervermietung in seiner Sitzung am 14.11.2002 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der PDS-Fraktion zu.

 

Öffentliche Fördermittel wurden damals durch die Bezirksregierung Köln im Rahmen der Projektförderung zur Durchführung der Maßnahme "Umbau des Denkmals Bayenturm durch die Stadt Köln zur Nutzung als soziale, kulturelle oder vergleichbare kommunale Einrichtung" in Höhe von 80 % der Gesamtaufwendungen gewährt. Die im Jahre 2002 bewilligte vorgenannte Untervermietung an die Emma-Verlags GmbH wurde im Vorfeld der Beschlussfassung durch die Stadt Köln daher mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt und von dort bestanden auf Grund der Geringfügigkeit der Untervermietung (< 20 %) aus förderrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

Am 05.02.2014 erhielt die Liegenschaftsverwaltung durch den WDR die Information, dass der im Bayenturm befindliche „Gewölberaum“ für Veranstaltungen von Jedermann/-frau gemietet werden könne. Eine entsprechende Inserierung erfolge über die Internetpräsens der Stiftung. Auf unmittelbare Rückfrage durch die Liegenschaftsverwaltung bei der die Stiftung vertretenden Rechtsanwaltskanzlei wurde von dort glaubhaft versichert, dass bisher lediglich einmal eine Gebrauchsüberlassung an eine Frauengruppe für einen Kostenbeitrag von 100,- € stattgefunden habe, man auf Grund der Berichterstattung aber eine weitere Überlassung unterlassen und die Internetseite auch bereits gelöscht habe. Nachdem ebenfalls versichert wurde, dass man sich dadurch vor allem erhofft hatte, auf den Bayenturm und damit die Stiftung im Sinne einer vertraglich zulässigen Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam zu machen, beließ es die Liegenschaftsverwaltung bei einer schriftlichen Aufforderung, eine Untervermietung künftig nur noch vertragsgemäß nach Genehmigung durch die Stadt durchzuführen.

 

In der Presse wird derzeit auch der „Förderverein FrauenMediaTurm e.V.“ kritisch thematisiert. Dieser wurde am 23.04.1993 gegründet und im Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln unter der Vereinsregisternummer 43 VR 11546 eingetragen. Als Zweck wurde in der Vereinssatzung aufgeführt, dass dieser ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. Ziel des Vereins ist bzw. war die praktische Umsetzung der theoretischen Arbeit der Stiftung „FrauenMediaTurm“. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wurde in der Satzung ausgeschlossen.

 

Am 22.12.1994 fand diesbezüglich nach kritischen Berichten in den Medien eine Ortsbesichtigung mit Vertreterinnen und Vertretern des FrauenMediaTurms, der Bezirksregierung Köln und der Stadt Köln im Bayenturm statt, in der Verlauf glaubhaft dargelegt wurde, dass selbst bei vorliegender Personenidentität zwischen Stiftungsmitgliedern, Emma-Redaktionsmitgliedern und Vereinsmitgliedern kein Verstoß gegen die Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages besteht und auch gegen die Nutzung des Bayenturms durch den Förderverein auf Grund der gleichen Vereinszwecke keine Bedenken bestehen. Dies wurde dem Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 26.01.1995 auf Anfrage von Herrn RM Frank hin auch so mitgeteilt. Es bleibt an dieser Stelle anzumerken, dass der Verein zum 16.08.2013 erloschen ist.

 

Abschließend weist die Liegenschaftsverwaltung darauf hin, dass ihr derzeit keine Informationen vorliegen, die den Begriff „Unregelmäßigkeiten“ auch nur Ansatzweise gerechtfertigt erscheinen lassen. In diesem Fall wären nämlich bereits entsprechende Schritte eingeleitet worden.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen