Nachtrag: 25.03.2014

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für die Flurstücke 624 und 669 im Bereich Cäcilienstraße 32 in Köln-Altstadt/Nord und Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Cäcilien­straße 32 in Köln-Altstadt/Nord und Köln-Altstadt/Süd— aufzustellen mit dem Ziel, dort ein Sondergebiet für "Spielbank" festzusetzen.

2.       beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung nach entsprechender Ausarbeitung öffentlich auszulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen die CDU.