Zusatz: - zugesetzt -

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen vom 18.12.2013 (Amtsblatt der Stadt Köln Nummer 52 vom 20.12.2013).

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion - zugestimmt.