Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.      „Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Katharina-Henoth-Gesamtschule, Gesamtschule Adalbertstraße 17, 51103 Köln Höhenberg, nach gesicherter Finanzierung und unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Nürnberger Straße 10 / Schulstraße 51 um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II auf zukünftig 6 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II zu erweitern. Es ist vorgesehen, die Jahrgänge 5 bis 7 zukünftig am Standort Nürnberger Straße und die Jahrgänge 8 bis 13 am Standort Adalbertstraße zu unterrichten. Die beiden Standorte befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, sozusagen auf einem „Schulcampus“. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden.

2.      Der Rat beschließt außerdem, vorbehaltlich der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung Köln, die Hauptschule Nürnberger Straße ab dem 31.07.2015 auslaufend zu schließen.

3.      Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich die laufende und sich weiter verstärkende Zusammenarbeit der Katharina-Henoth-Gesamtschule und der Hauptschule Nürnberger Straße in der Bildungslandschaft Höhenberg-Vingst. Er bittet die Bezirksregierung Köln um Würdigung dieses Sachverhaltes: Den Lehrkräften der Hauptschule sollte eine klare Perspektive eröffnet werden. Ihnen sollte es auf Wunsch ermöglicht werden, an die Gesamtschule zu wechseln.

4.      Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlusspunkte 1 und 2 bei der Bezirksregierung zu stellen.

5.      Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.