„Der Rat beschließt
den Erlass der 237. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der
Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz
1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss
paraphierten Fassung.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.