Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 10.03.2014:

 

 

Der Hauptausschuss beschließt die Durchführung von Betreuungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, die sich in der Notaufnahme Herkulesstraße befinden, ab dem 1.3.2014 als notwendige Maßnahme im Rahmen der rechtlichen Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln.

Zur Umsetzung der Betreuungsmaßnahmen in der Flüchtlingsunterkunft Herkulesstr. 42 beschließt der Hauptausschuss einen zahlungswirksamen überplanmäßigen Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014, im TP 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 260.700 €.

Die Deckung erfolgt vorläufig durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Haushaltsjahr 2014, im TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, in Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.