Beschluss:

Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen erworben und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.

 

1.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:

a.      Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968 Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373.

b.      Auf dem städtischen Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34, Flurstück: 621.

c.      Auf dem städtischen Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34, Flurstück: 5192/300.

d.      Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13, Flurstück: 1224.

e.      Auf dem städtischen Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123.

f.        Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).

g.      Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9, Flurstück: 108.

h.      Auf dem städtischen Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstück: 4343.

 

An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl. Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.    


Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

2.      Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen zu den Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – überplanmäßigen Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt 1.996.534 €.           
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche Leistungsentgelte.

Die vorläufige Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 1.561.774 € erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

3.      Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im Teilergebnisplan 0503, weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die vorläufige Deckung erfolgt ebenfalls durch Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

4.      Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den Kauf der Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:

Ziffer 1a, Koblenzer Str. 15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126                     1.616.391 €

Ziffer 1b, Trierer Str., Finanzstelle 5620-1004-1-5127                                 1.616.391 €

Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str., Finanzstelle 5620-1004-1-5134                          1.616.391 €

Ziffer 1d, Merlinweg, Finanzstelle 5620-1004-2-5129                                  1.616.391 €

Ziffer 1e, Lindweilerweg, Finanzstelle 5620-1004-5-5130                          1.616.391 €

Ziffer 1f, Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131               1.616.391 €

Ziffer 1g, Loorweg, Finanzstelle 5620-1004-7-5132                                    1.616.391 €

Ziffer 1h, Pohlstadtsweg, Finanzstelle 5620-1004-8-5133                          1.616.391 €

Gesamtbetrag                                                                                                 12.931.128 €

Die vorläufige Deckung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12, sonstige Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungsbauprogramm.

Weiterhin werden die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.

 

An den Beschlusstext in der Vorlage wird angehängt:

 

1.)

Für die Standorte Wahn und Zündorf beauftragt die Bezirksvertretung den Bezirksbürgermeister, zu runden Tischen einzuladen. Es sollen jeweils offene Runden sein, an denen sich vier von der BV entsendete Mitglieder beteiligen, die Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die Ortsringe sowie örtliche Vereine. Zur kompetenten Beratung dieser runden Tische wird ein Vertreter der Verwaltung beratend teilnehmen.

Aufgabe der runden Tische ist es, die Integration der in Zündorf und Wahn lebenden Flüchtlinge  zu begleiten und unterstützen.

 

2.)

Der ADFC Köln hat sich bereiterklärt, den Flüchtlingen zur besseren Beweglichkeit im Umfeld Fahrrad-Fahrtrainings anzubieten und sie mit den Grundzügen der Fahrradinstandsetzung vertraut zu machen. Dazu soll die Verwaltung Kontakt mit dem ADFC aufnehmen und nicht abgeholte sichergestellte Fahrräder in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Diese will der ADFC dann mit den Flüchtlingen gemeinsam verkehrssicher instandsetzen und den Flüchtlingen überlassen.

 

3.)

An allen Standorten soll auf den nicht bebauten Flächen je Familie ein Areal von 180 – 300 qm als Grabeland an den Unterkünften zur Verfügung gestellt werden, um diesen einen Beitrag zum eigenen Lebensunterhalt durch Gartenbau zu ermöglichen

 

4.)

Wegen weiterer zu erwartender Flüchtlinge wird die Verwaltung beauftragt, für die Unterbringung dieser neuen Flüchtlinge ständig auf dem freien Immobilienmarkt Grundstücke, Wohnungen und Häuser ausfindig zu machen und zu erwerben. Diese Bemühungen werden der Bezirksvertretung regelmäßig im nichtöffentlichen Teil mitgeteilt.

 

5.)

Die Verwaltung wird dem Rat zu seiner Sitzung am 08.04.2014 die Prüfung alternativer Städtischer Grundstücke im Plangebiet Zündorf Süd Nähe An der Wielermaar und Schwester-Firma-Weg vorlegen. Die bessere Lage dieser Grundstücke zum Zündorfer Ortskern und insgesamt  bessere Integrationsmöglichkeiten rechtfertigen ggfs. auch höhere Erschließungskosten.

 

 

Die Bezirksvertretung Porz begrüßt die Bemühungen der Stadtverwaltung, die nach Köln kommenden Flüchtlinge dezentral und menschenwürdig unterzubringen. Grundlage sind dafür die vom Rat am 20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sowie das Ergebnis des Runden Tischs für Flüchtlingsfragen vom 18.10.2013, an dem alle Parteien, Wohlfahrtsverbände und Religions-gemeinschaften mitgewirkt haben.

 

Die Bezirksvertretung Porz begrüßt aber auch die Anregungen und Vorschläge aus der Bevölkerung hinsichtlich alternativer Standorte, die eine noch bessere Integration ermöglichen. Die dafür notwendige Prüfung benötigt jedoch Zeit und ist bis zur Ratssitzung am 08.04.2014 nicht abschließend möglich. Daher bittet die Bezirksvertretung Porz den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung mit der Prüfung folgender vorgeschlagener Standorte auch nach dem Beschluss noch fortzufahren und auch mit verlässlichen Privateigentümern kurzfristig über Vereinbarungen zu sprechen. Falls es tatsächlich bessere Lösungen geben sollte, sind diese in der genannten Reihenfolge bevorzugt zu entwickeln:

 

Wahn:

1.      Freiflächen im Bereich der sogenannten “Nordanbindung” zum S-Bahnhof Wahn entlang der Straße “Am Bahnhof”.

2.      Fläche an der Nachtigallenstraße gegenüber der Albin-Köbis-Straße

3.      Fläche an der Frankfurter Straße am südlichen Ortsausgang von Wahn, gegenüber Porta-Gelände. Diese ist als Gewerbefläche vorgesehen, wird allerdings derzeit nicht vermarktet, weil eventuell die Verlängerung der Ortsumgehung Niederkassel von Libur kommend hier an die Frankfurter Straße angebunden werden soll.

 

Zündorf:

-          Gebiet des Bebauungsplans Houdainer Straße

-          Bereich Gartenweg aus dem Wohnungsbauprogramm 2015

 

Zusätzlich bittet die Bezirksvertretung Porz, folgende Aspekte im weiteren Verfahren zu beachten:

-          Anforderung/Bereitstellung zusätzlicher Lehrkräfte zur Bildung von Förderklassen

-          Schaffung von Kapazitäten in der Schulsozialarbeit

-          Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten für Schulunterricht und Betreuung, ggf. auf dem geplanten Gelände der Unterkunft

-          Erarbeitung eines pädagogischen Unterstützungskonzeptes mit allen Schulen im der Umgebung unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Bedarfes an Schulkapazitäten im Primar- und Sekundarbereich (Sprachförderung in jedem Fall benötigt)

-          Pädagogische Begleitung der Kinder im KiTa-Alter hinsichtlich sprachlicher Integration vor dem Hintergrund der angespannten KiTa-Platzlage in den Planbereichen

-          Sprachkurse zum Erwerb der deutschen Sprache für alle Bewohner sicherstellen

-          Früher Dialog mit Kirchen und Vereinen hinsichtlich der Integration der Flüchtlingsfamilien in die jeweilige Arbeit

-          Konzept zur Beschäftigung der erwachsenen Bewohner, ggf. im Rahmen der Unterkunft bzw. des Umfeldes

-          Sicherstellung der Müllbeseitigung, ggf. unter Beteiligung der Bewohner

-          Qualifizierter Sicherheitsdienst, der seiner Aufgabe als Vertretung des „Herbergsvaters“ gerecht wird und sich nicht verschanzt.

-          Sensibilisierung der örtlichen Polizei für den Standort, damit ggf. schnelle Unterstützung sichergestellt ist

 


Abstimmungsergebnis:

In geänderter Form gegen die Stimmen von CDU und Frau Wilden (Pro Köln) zugestimmt.